Mitteilung Amtsgericht Wennigsen
Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen des Amtsgericht Wennigsen
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dienstlichen Gründen werden am Donnerstag, den 26. September 2024 in den Sprechzeiten von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr nur eilbedürftige Anliegen aufgenommen werden können.
Am Freitag, den 27. September 2024 stehen wir Ihnen wie gewohnt in den Sprechzeiten von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schneider
Geschäftsleiterin
Elektronischer Rechtsverkehr
Aktuelle Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie hier
Wichtiger Hinweis:
Über diese E-Mail-Adresse können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Amtsgerichts Wennigsen (Deister) ist unter der Adresse
"safe-sp1-1331640579090-011319804" zu erreichen. Das Amtsgericht Wennigsen (Deister) ist auch über De-Mail erreichbar: ag-wennigsen@egvp.de-mail.de |
Fristenhemmung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Information erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme:
Die Richter/innen des Amtsgerichts Wennigsen betrachten richterliche Fristen, die vor dem 25. März 2020 nicht abgelaufen sind, aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie als gehemmt. Die Hemmung endet am 17. April 2020.
Für die Wirkung der Hemmung gilt § 209 BGB entsprechend.
Ausgenommen von der Hemmung sind:
§ Notfristen,
§ Fristen in schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO,
§ Fristen für nachgelassene Schriftsätze, die in der mündlichen Verhandlung gesetzt wurden,
§ Fristen in Verfahren betreffend den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests,
§ Fristen in Verfahren betreffend die Einstellung der Zwangsvollstreckung
Mit freundlichen Grüßen
Gerdes
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte "Online-Grundbuchauszüge" an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren. In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.